Gemeindefinanzreform
Die finanzielle Lage der Kommunen wird immer dramatischer. Die Einnahmen brechen weg, die Ausgaben steigen. Die Handlungsfähigkeit der Gemeinden ist nicht mehr gewährleistet. Die Gründe für diese Entwicklung liegen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite. Die Ausgaben steigen infolge neuer Aufgaben wie z.B. des Rechts auf einen Kindergartenplatz oder der Grundsicherung. Bei der Finanzierung lassen Bund und Länder, die diese Aufgaben beschlossen haben, die Gemeinden weitgehend allein. Gleiches gilt für die Zunahme der Sozialhilfeausgaben, die nicht zuletzt auf der verfehlten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Koalition beruht.
Es führt daher kein Weg daran vorbei, die Einnahmequellen der Gemeinden auf eine breitere Basis zu stellen. Die Finanzausstattung muss einerseits verlässlich und berechenbar sein, andererseits berücksichtigen, dass den Gemeinden nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit Hebesatzrecht zusteht. Dabei ist zu beachten, dass der eigentliche Grund für die Erhebung der Gewerbesteuer überhaupt, die besondere Inanspruchnahme z.B. der kommunalen Infrastruktur durch Unternehmen, heute so nicht mehr existiert: Alle Bürger und die Unternehmen profitieren von kommunalen Angeboten bzw. Leistungen.
Eine Neuordnung der kommunalen Finanzen darf nicht zu Steuererhöhungen für Bürger und Unternehmen führen. Die Reform der Gemeindefinanzen hat also in erster Linie zum Ziel, das Bund, Ländern und Gemeinden zustehende Steueraufkommen aufkommensneutral umzuverteilen.