Harald Leibrecht - Ihr Bundestagsabgeordneter für Neckar Zaber

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13.06.2007

Deutsche Unternehmen vor chinesischer Produktpiraterie und Diskriminierung schützen

zum Herunterladen: BT_Rede_Produktpiraterie_13.06.07.pdf (114,71 KB)

Anrede,
Anfang des Jahres habe ich den Antrag „Deutsche Unternehmen vor chinesischer Produktpiraterie“ verfasst.

Die Reaktionen, die ich bereits auf die dem Antrag vorangegangene Kleine Anfrage zum gleichen Thema erhalten hatte, hatten mehr als deutlich gemacht, dass vielen Unternehmen eine aktive Unterstützung der Bundesregierung auf diesem Gebiet fehlt.

Einiges hat sich in den letzten Monaten besonders auf EU-Ebene getan. Die auf europäischer Ebene koordiniere Zollfahndung verzeichnete einige Erfolge im Kampf gegen Produktpiraterie.

Die Operation „Diabolo“, die auf Initiative des Asia-Europe Meeting zurückgeht, hat das verstärkte Interesse bei unseren asiatischen Partner an der Thematik deutlich gemacht.

Doch muss es neben diesen reaktiven Maßnahmen auch zu einer besseren Prävention kommen!

Dass Deutschland nach Angaben der Bundesregierung neben den USA und Großbritannien im internationalen Vergleich führend beim Kampf gegen Produktpiraterie ist, kann angesichts der Tatsache, dass wir in einem weit entwickelten Industrieland leben, allerdings nicht wirklich überraschen.

Die Frage ist doch, ob die Mittel effektiv im Kampf gegen Produktpiraterie eingesetzt werden?!

Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, scheint nicht unbedingt der Fall zu sein, wenn die deutsche Wirtschaft nach Angaben der Bundesregierung jährlich Verluste in Höhe von rund 25 Milliarden Euro durch gefälschte Produkte erleidet.

25 Milliarden Euro! Ich bin bei meinen Recherchen auch auf diese Zahl gestoßen.

Allerdings war sie mir im Zusammenhang mit den Verlusten begegnet, die deutsche Unternehmen jährlich allein durch chinesische Produktpiraterie erleiden.

Die Verluste, die unsere Wirtschaft also insgesamt erleidet, dürften weitaus höher liegen!

Anrede,
es soll nun hier nicht allein mit China ins Gericht gegangen werden. Produktpiraterie ist ein internationales Problem, dem wir nur gemeinschaftlich begegnen können.

Doch müssen wir mehr als 5 Jahre nach dem WTO Beitritt der VR China unseren Unmut bezüglich der mangelhaften Durchsetzung von internationalen Übereinkommen, die China ratifiziert hat, äußern dürfen.

Es ist verständlich, dass in riesigen Ländern wie China oder auch Russland nicht von heute auf morgen in jedem Winkel des Landes solche Regeln eingeführt werden können. Doch müssen irgendwann den andauernden Dialogen mit diesen Partnern auch Taten folgen.

Und wenn man dann von Unternehmen berichtet bekommt, welche Auswirkungen zum Beispiel die im August 2003 – 2 Jahre nach dem WTO Beitritt Chinas – eingeführte offizielle „China Compulsory Certification“ mit sich bringt, muss man auch dies offen ansprechen dürfen.

Hier werden Unternehmen zur Vorlage aller möglichen Akten und Mustergeräte gedrängt, damit sie eine Lizenz erhalten können.

Die Lizensierung ist in der Regel nach einem halben Jahr abgeschlossen – allerdings mit dem Nebeneffekt, dass immer wieder nur kurze Zeit später exakte Kopien der zu lizensierenden Produkte auf Fachmessen auftauchen.

Gerade auch die Gefährdung von mittelständischen Unternehmen durch Produktpiraterie bedeutet doch eine Gefährdung von Arbeitsplätzen, die wir auf Dauer so nicht einfach hinnehmen können.

Anrede,
es mag ja sein, dass jedes einzelne Unternehmen sich selbst bestmöglich schützen muss, wie es die Bundesregierung sagt.

Aber wir müssen doch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die - und das habe ich bei mehreren Besuchen von solchen Unternehmen aus erster Hand erfahren dürfen – wirklich massiv Opfer von internationaler Produktpiraterie sind, eine ausreichende Rechtsgrundlage an die Hand geben.
Sie müssen doch erst einmal in die Lage versetzt werden, sich überhaupt wirksam schützen können.

Die Regierung sollte daher Projekte fördern, die Unternehmen für die Entwicklung von Präventivstrategien gegen internationale Produktpiraterie entwickeln!

Besorgniserregend sind meiner Meinung nach auch Passagen des Berichts des Landesverfassungsschutzes Baden-Württemberg, der mehrere Beispiele für aktive Informationsgewinnung auf deutschem Boden gibt.

Mich hat doch mehr als irritiert, dass die Bundesregierung von derartigen Aktivitäten keinerlei Kenntnis hat.
Ich möchte doch sehr hoffen, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, denn derlei Vorkommnisse können nicht hingenommen werden.

Anrede,
ich hatte in diesem Antrag bereits gefordert, dass der Kreis der G-8-Staaten versuchen sollte die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu stärken. Auf internationaler Ebene muss neben dem Zivilrecht die internationale Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden weiter ausgebaut werden.

Es ist hoffentlich mehr als ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass auf dem G-8 Gipfel in Heiligendamm beschlossen wurde, dass die G8 nun zum Schutz geistigen Eigentums eine stärkere Kooperation mit Schwellenländern wie China anstreben.

Dies wäre unseren Unternehmen und wichtigen Arbeitgebern zu wünschen!

Vielen Dank!


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