Millenium+10 Gipfel in New York
20.-22. September 2010
Harald Leibrecht wird in dieser Woche mit dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung des Auswärtigen Ausschusses zur Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Millenniumsentwicklungsziele in New York (20. bis 22. September 2010) reisen. Worum geht es dort?
Mit der Verabschiedung der Millenniumserklärung durch 189 UN-Mitgliedsstaaten im September 2000 und der daraus abgeleiteten Formulierung acht genau messbarer, bis zum Jahre 2015 zu erreichender Millenniumsentwicklungsziele, der so genannten Millennium Development Goals (MDGs), wurde erstmals ein auf dem Konsens nahezu aller wichtigen Industrie- und Entwicklungsländer aufbauender Maßnahmenkatalog zur weltweiten Entwicklung und zur Bekämpfung von Armut als Handlungsrahmen für entwicklungspolitische Schritte geschaffen. Der Sondergipfel der Vereinten Nationen vom 20. bis 22. September 2010 in New York hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam das bisherige Erreichen dieser MDGs zu prüfen und eine Umsetzungsbilanz aufzuzeigen. Trotz einiger Erfolge in der Umsetzung sind bis 2015 weiterhin noch viele Anstrengungen nötig.
Was bedeutet der UN-Sondergipfel für unsere Entwicklungszusammenarbeit?
Die maßgeblich durch liberale Werte geprägte Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung richtet sich konsequent an den Millenniumsentwicklungszielen aus. Dabei sind die einzelnen MDGs nur durch eine ganzheitliche Herangehensweise erreichbar, die alle Zieldimensionen im Blick behält. Die Reduzierung der weltweiten Armut steht weiterhin im Vordergrund.
Dies soll auch unter besonderer Konzentration auf Bildung als ein beschleunigender Schlüsselfaktor für den Aufbau und die Stärkung von demokratischen, rechtstaatlichen und marktwirtschaftlichen Strukturen auf dem Weg zur „Hilfe zur Selbsthilfe“ geschehen. Bildung muss hierbei noch mehr als bislang zu einer außen- und entwicklungspolitischen Hauptaufgabe werden. Einerseits geht es um die Ermöglichung des Zugangs zu Bildung für alle und andererseits um die Qualität dieser Bildung. Die jeweiligen Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit müssen sich dabei immer auf den Gesamtkomplex beziehen, das bedeutet also frühkindliche Bildung, Primar- und Sekundarbildung, Berufsbildung, Hochschulbildung sowie Erwachsenen- und Weiterbildung.
Daneben gilt es weiterhin den nachhaltigen Abbau von Strukturdefiziten voranzutreiben. Dabei ist den grundlegenden Bestimmungselementen für alle weiteren entwicklungspolitischen Maßnahmen eine ganz wesentliche Bedeutung beizumessen: Schutz der Menschenrechte, gute Regierungsführung und Rechtstaatlichkeit. Der Abbau struktureller Defizite kann besonders durch verringerte Agrarsubventionen und durch gezielt entwicklungsfreundlichere Ergebnisse der WTO-Verhandlungen der Doha-Runde wesentlich erleichtert werden. In diesem Zusammenhang kann gerade auch auf die Privatwirtschaft und das Engagement des Privatsektors in den Geber- und Entwicklungsländern nicht verzichtet werden. Grundsätzlich können durch wirtschaftliches Wachstum erhebliche Fortschritte in der Armutsbekämpfung erzielt werden – allerdings müssen hierfür die nötigen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Handlungsschwerpunkte der Millenniumserklärung genügend gestärkt sein. Das wirtschaftliche Wachstum muss dabei einen Jeden einbeziehen und Arbeitsplätze in den Entwicklungsländern schaffen können. Zudem ist es unerlässlich, dass der Großteil der Wertschöpfung in den Partnerländern selbst stattfindet, wofür zum Beispiel die Zusammenarbeit von transnational handelnden Unternehmen mit örtlichen kleinen und mittelständischen Unternehmen sehr hilfreich sein.
Schließlich steht auch fest, dass die Millenniumsentwicklungsziele nur über die intensive Einbindung der zivilgesellschaftlich engagierten Akteure der politischen Stiftungen, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen und in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Entscheidungsträgern verwirklicht werden. Insgesamt geht es, ganz im Einklang mit dem Motto der „Hilfe zur Selbsthilfe“, darum, die Eigenanstrengungen in den Partnerländern selbst zu fördern, vor allem durch eine geeignete Rahmensetzung für ein anhaltendes Wirtschaftswachstum, das dann auch zu einer wirklichen und dauerhaften Armutsreduktion führt. Gezielte Investitionen im Bereich der ländlichen Entwicklung, der Aufbau funktionierender Bildungs-, Gesundheits- und sozialer Sicherungssysteme sowie ein verbesserter Zugang zu Wissen und Technologie können den Partnerländern eine unverzichtbare Hilfe dafür sein, eigenständige Lösungsansätze zu erarbeiten und zu verwirklichen.